Gewährleistung einfach erklärt – Ihre Rechte bei Mängeln
Ob neues Smartphone, gebrauchtes Auto oder ein frisch verlegter Boden: Wenn etwas nicht einwandfrei funktioniert, stellt sich schnell die Frage: Habe ich Anspruch auf Gewährleistung?
Wir erklären Ihnen in klaren Worten, was Gewährleistung bedeutet, welche Rechte Sie haben und wie wir Sie in solchen Fällen unterstützen können.
Was bedeutet Gewährleistung?
Die Gewährleistung schützt Käufer:innen und Auftraggeber:innen vor mangelhaften Leistungen oder Waren.
Sie gilt bei jedem entgeltlichen Vertrag – unabhängig davon, ob der Verkäufer den Mangel verschuldet hat.
Typische Verträge mit Gewährleistungsrecht:
Kaufverträge (z. B. Auto, Handy, Möbel)
Werkverträge (z. B. Renovierung, Reparaturen, Handwerkerleistungen)
Wichtig: Die Gewährleistung besteht von Gesetzes wegen. Sie muss nicht extra vereinbart werden.
Was ist ein Mangel?
Ein Mangel liegt vor, wenn die tatsächliche Leistung von dem abweicht, was vertraglich vereinbart wurde oder vernünftigerweise zu erwarten war.
Beispiele:
Sie kaufen ein neues Fahrrad, aber die Bremsen funktionieren nicht.
Sie erwerben ein gebrauchtes Gerät – hier hängt die Erwartung vom Alter, Preis und Zustand ab.
Jemand verkauft Ihnen eine Sache, die ihm gar nicht gehört → Rechtsmangel.
Es zählt immer der Einzelfall – und genau dabei unterstützen wir Sie.
hre Rechte bei einem Mangel
Welche Möglichkeit sinnvoll ist, hängt davon ab, ob der Mangel behebbar ist oder nicht.
1. Verbesserung (Reparatur)
Der Verkäufer bessert nach – z. B. Reparatur eines defekten Motors.
2. Austausch
Ist eine Reparatur unmöglich oder unzumutbar, muss die Sache ersetzt werden.
3. Preisminderung
Bei geringfügigen oder nicht behebbaren Mängeln kann der Preis nachträglich reduziert werden.
4. Wandlung (Rücktritt vom Vertrag)
Bei erheblichen Mängeln wird der gesamte Vertrag rückabgewickelt: Ware zurück – Geld zurück.
Welche Variante in Ihrem Fall durchsetzbar ist, hängt von der konkreten Situation ab.
Wie lange habe ich Anspruch? – Fristen
Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen betragen:
2 Jahre bei beweglichen Sachen (z. B. Geräte, Möbel)
3 Jahre bei unbeweglichen Sachen (z. B. Häuser)
Innerhalb dieser Frist müssen Mängel geltend gemacht werden.
Weitere Besonderheit: Bei Verbrauchergeschäften gilt in den ersten Monaten eine Beweislastumkehr.
Warum lohnt sich anwaltliche Unterstützung?
Die Frage, ob ein Mangel vorliegt, wie hoch die Preisminderung ist oder ob eine Wandlung gerechtfertigt wäre, führt häufig zu Streit. Verkäufer oder Unternehmen versuchen oft, Ansprüche abzuwehren.
Wir unterstützen Sie dabei,…
den Mangel rechtlich richtig einzuordnen,
Ihre Ansprüche vollständig geltend zu machen,
Fristen einzuhalten und
außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen.
Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen
Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall ein Gewährleistungsanspruch besteht, beraten wir Sie gerne persönlich. Gemeinsam klären wir, welche Schritte sinnvoll und erfolgversprechend sind.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular.
Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.