Geschenkt ist geschenkt? – Wie Schenkungen das Erbe beeinflussen können

Viele Eltern oder Großeltern möchten bereits zu Lebzeiten etwas weitergeben: Geld, eine Wohnung, ein Grundstück oder wertvolle Gegenstände. Doch was gut gemeint ist, kann später zu Streit unter Erben führen – denn Schenkungen wirken sich häufig direkt auf Pflichtteils- oder Erbansprüche aus.

Wir erklären Ihnen einfach und verständlich, wann Schenkungen berücksichtigt werden müssen – und wie Sie Konflikte innerhalb der Familie vermeiden können.

Warum Schenkungen im Erbrecht so relevant sind

Das Gesetz schützt pflichtteilsberechtigte Personen – also jene Angehörigen, die selbst bei einem Testament nicht völlig leer ausgehen dürfen.
Damit niemand benachteiligt wird, werden viele Schenkungen bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt.

Das Ziel: Fairness zwischen den Erben.

Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte

Pflichtteilsberechtigt sind u. a.:

  • Kinder (ehelich und unehelich)

  • Enkelkinder, wenn deren Elternteil verstorben ist

  • Ehegatten bzw. eingetragene Partner:innen

Wichtig: Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte werden immer berücksichtigt – egal, wie lange sie zurückliegen.

Das bedeutet: Wenn ein Elternteil einem Kind bereits zu Lebzeiten z. B. eine Immobilie schenkt, wird dieser Wert später rechnerisch zum Nachlass hinzugerechnet, bevor Pflichtteile berechnet werden.

Schenkungen an Nicht-Pflichtteilsberechtigte

Schenkungen an Personen, die keinen Pflichtteilsanspruch haben (z. B. Freunde, entfernte Verwandte), werden nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt.

Die wichtigsten Regeln:

  • Die Schenkung wird nur dann angerechnet, wenn ein Pflichtteilsberechtigter dies verlangt.

  • Und nur, wenn die Schenkung in den letzten zwei Jahren vor dem Tod erfolgt ist.

Frühere Geschenke bleiben unberücksichtigt.

Wann kommt es besonders häufig zu Konflikten?

In unserer Kanzleipraxis entsteht Streit oft, wenn…

  • ein Kind zu Lebzeiten eine Immobilie erhalten hat

  • Geldgeschenke in unterschiedlicher Höhe erfolgt sind

  • Lebensgefährt:innen begünstigt wurden

  • Schenkungen nicht dokumentiert wurden

  • unklar ist, ob es sich um Schenkung oder Vorausvermächtnis handelt

Da es um hohe Werte geht, ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll – sowohl für jene, die schenken möchten, als auch für jene, die als Erben davon betroffen sind.

Wie Sie Konflikte vermeiden können

Wir empfehlen:

  • frühzeitige rechtliche Beratung, bevor größere Geschenke gemacht werden

  • klare schriftliche Vereinbarungen

  • Absprache mit allen Beteiligten, wenn sinnvoll

  • Errichtung eines rechtssicheren Testaments

  • fachkundige Dokumentation von Schenkungen

Durch klare Regelungen lassen sich spätere Streitigkeiten oft vollständig vermeiden.

Wir begleiten Sie bei allen Fragen rund um Schenkungen und Erbrecht

Ob Sie ein Geschenk machen möchten, selbst beschenkt wurden oder Erbansprüche prüfen wollen – wir beraten Sie individuell, vertraulich und mit langjähriger Erfahrung im Erbrecht.

Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Beratungsgespräch, telefonisch oder über das Kontaktformular.
Wir unterstützen Sie dabei, Klarheit zu schaffen und familiäre Lösungen zu fördern.

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