Gesetzliche Erbfolge in Österreich – einfach erklärt
Viele Menschen gehen davon aus, dass die gesetzliche Erbfolge schon „passen wird“ – und sind überrascht, wenn nach einem Todesfall plötzlich Unklarheiten oder Streit in der Familie entstehen.
Tatsächlich ist die gesetzliche Erbfolge ein starres System, das nur die Verwandtschaft und den aktuellen Familienstand berücksichtigt – nicht Ihre persönlichen Wünsche.
Wir erklären Ihnen verständlich, wer ohne Testament erbt und welche Besonderheiten wichtig sind.
Wann gilt die gesetzliche Erbfolge?
Die gesetzliche Erbfolge kommt immer dann zur Anwendung, wenn…
kein Testament vorhanden ist
ein Testament ungültig ist
ein Testament nur Teile des Vermögens regelt
Begünstigte bereits verstorben sind oder nicht gefunden werden können
In diesen Fällen bestimmt das Gesetz, wer erbt – unabhängig davon, was sich der Verstorbene gewünscht hätte.
Die wichtigsten Erben der ersten Stufen
Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach sogenannten „Parentelen“ – Gruppen von Verwandten.
1. Parentel – Ehepartner und Kinder
Wenn ein Ehegatte/eingetragener Partner vorhanden ist, gilt:
Ehegatte erbt 1/3
Kinder erben 2/3 (zu gleichen Teilen)
Beispiel:
Ein Elternteil hinterlässt 2 Kinder → beide teilen sich gemeinsam die 2/3.
Wichtig:
Eheliche und uneheliche Kinder sind erbrechtlich völlig gleichgestellt.
Wenn der Ehegatte vorverstorben ist:
Die Kinder erben alles, ebenfalls zu gleichen Teilen.
2. Parentel – Eltern und Geschwister
Wenn keine Kinder vorhanden sind, erben:
Eltern des Verstorbenen
wenn diese vorverstorben sind: Geschwister
wenn Geschwister vorverstorben sind: deren Kinder (Nichten/Neffen)
In der Praxis führt diese Parentel oft zu komplexen Aufteilungen.
3. Parentel – Großeltern und deren Nachkommen
Wenn weder Ehegatte, Kinder, Eltern noch Geschwister vorhanden sind, kommen Großeltern und deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousinen, Cousins) zum Zug.
Hat ein Lebensgefährte ein Erbrecht?
Ein weit verbreiteter Irrtum:
Lebensgefährt:innen haben ohne Testament grundsätzlich kein Erbrecht.
Sie erhalten nur:
das einjährige Vorausvermächtnis (Wohnrecht und Nutzung der Haushaltsgegenstände)
und nur, wenn sie in den letzten drei Jahren vor dem Tod mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben
Ohne Testament sind Lebensgefährten oft völlig ungesichert – insbesondere bei Immobilien.
Was passiert, wenn niemand erbt?
Sind keine gesetzlichen Erben auffindbar, fällt das Vermögen dem Staat zu („Heimfallsrecht“).
Das ist selten, kommt aber vor – besonders wenn keine Nachkommen bekannt sind.
Die Nachteile der gesetzlichen Erbfolge
Unsere langjährige Erfahrung zeigt:
Die gesetzliche Erbfolge passt nur selten zu den tatsächlichen Wünschen eines Menschen.
Typische Probleme:
Lebensgefährten werden nicht berücksichtigt
Ungleichverteilungen zwischen Kindern sind nicht möglich
besondere Wünsche (z. B. für Immobilien oder Unternehmen) bleiben unberücksichtigt
Streit unter Geschwistern oder zwischen Familienzweigen
fehlende Absicherung für Partner:innen in Patchworkfamilien
Ein Testament schafft hier klare und faire Regelungen.
Wir beraten Sie bei Fragen zur Erbfolge – klar und vertraulich
Ob Sie Klärung brauchen, wer im Ernstfall erben würde, oder ob Sie ein Testament errichten möchten – wir beraten Sie individuell, vertraulich und mit jahrzehntelanger Erfahrung im Erbrecht.
Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Beratungsgespräch, telefonisch oder über das Kontaktformular.
Gemeinsam finden wir die für Ihre Situation passende Lösung.