Gesetzliche Erbfolge in Österreich – einfach erklärt

Viele Menschen gehen davon aus, dass die gesetzliche Erbfolge schon „passen wird“ – und sind überrascht, wenn nach einem Todesfall plötzlich Unklarheiten oder Streit in der Familie entstehen.
Tatsächlich ist die gesetzliche Erbfolge ein starres System, das nur die Verwandtschaft und den aktuellen Familienstand berücksichtigt – nicht Ihre persönlichen Wünsche.

Wir erklären Ihnen verständlich, wer ohne Testament erbt und welche Besonderheiten wichtig sind.

Wann gilt die gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge kommt immer dann zur Anwendung, wenn…

  • kein Testament vorhanden ist

  • ein Testament ungültig ist

  • ein Testament nur Teile des Vermögens regelt

  • Begünstigte bereits verstorben sind oder nicht gefunden werden können

In diesen Fällen bestimmt das Gesetz, wer erbt – unabhängig davon, was sich der Verstorbene gewünscht hätte.

Die wichtigsten Erben der ersten Stufen

Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach sogenannten „Parentelen“ – Gruppen von Verwandten.

1. Parentel – Ehepartner und Kinder

Wenn ein Ehegatte/eingetragener Partner vorhanden ist, gilt:

  • Ehegatte erbt 1/3

  • Kinder erben 2/3 (zu gleichen Teilen)

Beispiel:
Ein Elternteil hinterlässt 2 Kinder → beide teilen sich gemeinsam die 2/3.

Wichtig:
Eheliche und uneheliche Kinder sind erbrechtlich völlig gleichgestellt.

Wenn der Ehegatte vorverstorben ist:

Die Kinder erben alles, ebenfalls zu gleichen Teilen.

2. Parentel – Eltern und Geschwister

Wenn keine Kinder vorhanden sind, erben:

  • Eltern des Verstorbenen

  • wenn diese vorverstorben sind: Geschwister

  • wenn Geschwister vorverstorben sind: deren Kinder (Nichten/Neffen)

In der Praxis führt diese Parentel oft zu komplexen Aufteilungen.

3. Parentel – Großeltern und deren Nachkommen

Wenn weder Ehegatte, Kinder, Eltern noch Geschwister vorhanden sind, kommen Großeltern und deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousinen, Cousins) zum Zug.

Hat ein Lebensgefährte ein Erbrecht?

Ein weit verbreiteter Irrtum:
Lebensgefährt:innen haben ohne Testament grundsätzlich kein Erbrecht.

Sie erhalten nur:

  • das einjährige Vorausvermächtnis (Wohnrecht und Nutzung der Haushaltsgegenstände)

  • und nur, wenn sie in den letzten drei Jahren vor dem Tod mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben

Ohne Testament sind Lebensgefährten oft völlig ungesichert – insbesondere bei Immobilien.

Was passiert, wenn niemand erbt?

Sind keine gesetzlichen Erben auffindbar, fällt das Vermögen dem Staat zu („Heimfallsrecht“).
Das ist selten, kommt aber vor – besonders wenn keine Nachkommen bekannt sind.

Die Nachteile der gesetzlichen Erbfolge

Unsere langjährige Erfahrung zeigt:
Die gesetzliche Erbfolge passt nur selten zu den tatsächlichen Wünschen eines Menschen.

Typische Probleme:

  • Lebensgefährten werden nicht berücksichtigt

  • Ungleichverteilungen zwischen Kindern sind nicht möglich

  • besondere Wünsche (z. B. für Immobilien oder Unternehmen) bleiben unberücksichtigt

  • Streit unter Geschwistern oder zwischen Familienzweigen

  • fehlende Absicherung für Partner:innen in Patchworkfamilien

Ein Testament schafft hier klare und faire Regelungen.

Wir beraten Sie bei Fragen zur Erbfolge – klar und vertraulich

Ob Sie Klärung brauchen, wer im Ernstfall erben würde, oder ob Sie ein Testament errichten möchten – wir beraten Sie individuell, vertraulich und mit jahrzehntelanger Erfahrung im Erbrecht.

Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Beratungsgespräch, telefonisch oder über das Kontaktformular.
Gemeinsam finden wir die für Ihre Situation passende Lösung.

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