Schadenersatz in Österreich – Ihre Rechte einfach erklärt

Ein Unfall, ein Missgeschick oder ein Fehler einer anderen Person kann schwerwiegende Folgen haben – körperlich, finanziell und emotional. Viele Betroffene fragen sich dann: Habe ich Anspruch auf Schadenersatz? Und wenn ja, in welcher Höhe?

Wir erklären verständlich, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie wir Sie dabei unterstützen, Ihre Ansprüche vollständig geltend zu machen.

Was ist Schadenersatz überhaupt?

Schadenersatz bedeutet, dass derjenige, der einen Schaden verursacht hat, diesen ersetzen muss.
Das Ziel ist, die Geschädigten so weit wie möglich in die Lage zu versetzen, in der sie sich ohne das schädigende Ereignis befunden hätten.

Es gibt verschiedene Schadensarten:

  • Personenschäden (z. B. Verletzungen)

  • Sachschäden (z. B. beschädigte Gegenstände, beschädigtes Auto)

  • Reine Vermögensschäden (z. B. Verdienstentgang)

Voraussetzungen für Schadenersatz – die vier Grundpfeiler

Damit ein Anspruch besteht, müssen vier gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Schaden

Es muss ein messbarer körperlicher, materieller oder finanzieller Nachteil eingetreten sein.

2. Kausalität (Ursache-Wirkung)

Die schädigende Handlung muss nachweislich den Schaden verursacht haben.

3. Rechtswidrigkeit

Der Schädiger muss gegen eine gesetzliche Vorschrift oder vertragliche Pflicht verstoßen haben.

4. Verschulden

Der Schaden muss vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt worden sein.
Bei Fahrlässigkeit unterscheidet man:

  • leichte Fahrlässigkeit: passiert auch sorgfältigen Personen

  • grobe Fahrlässigkeit: wäre einer sorgfältigen Person nicht passiert

Diese Unterscheidung kann großen Einfluss auf die Höhe der Ansprüche haben.

Welche Ansprüche können geltend gemacht werden?

Bei Körper- oder Sachschäden können unter anderem folgende Forderungen bestehen:

  • Schmerzengeld

  • Heilungs-, Therapie- und Medikamentenkosten

  • Kosten für Haushaltshilfe, Kinderbetreuung oder Pflege

  • Verdienstentgang

  • Sachschäden (z. B. zerstörte Brille, Handy, Fahrrad, Auto)

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten

  • Kosten für Abschleppen oder Transport

  • Verunstaltungsentschädigung

  • Kosten für Spät- oder Dauerfolgen

In vielen Fällen sind Betroffene überrascht, wie umfangreich ihre Ansprüche tatsächlich sind.

Schmerzengeld – wie wird es berechnet?

Das Schmerzengeld soll körperliche und seelische Schmerzen ausgleichen.
Die Bemessung erfolgt in der Praxis anhand:

  • Art und Dauer der Schmerzen

  • medizinischem Sachverständigengutachten

  • Anzahl der sogenannten “Schmerztage”

Gerichte orientieren sich an Richtwerten pro Tag, abhängig von der Schmerzintensität.
Die genaue Höhe wird aber immer individuell für den gesamten Zeitraum festgelegt.

Wie lange habe ich Zeit, Schadenersatz geltend zu machen?

Die meisten Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren – ab jenem Zeitpunkt, an dem Sie wissen:

  • dass ein Schaden entstanden ist, und

  • wer diesen verursacht hat.

Eine frühzeitige rechtliche Abklärung ist daher dringend empfehlenswert.

Warum anwaltliche Unterstützung so wichtig ist

Gerade bei Unfällen oder medizinischen Behandlungen ist die Beweislage oft komplex.
Versicherungen versuchen nicht selten, Ansprüche zu reduzieren oder abzuweisen.

Wir unterstützen Sie dabei,…

  • den Schaden fachlich korrekt zu erfassen,

  • sämtliche Ansprüche vollständig zu sichern,

  • ärztliche Gutachten richtig einzuordnen,

  • außergerichtlich oder gerichtlich Ihre Rechte durchzusetzen,

  • Fristen einzuhalten und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Viele Betroffene berichten uns, dass sie sich durch die professionelle Begleitung spürbar entlastet fühlen.

Wir helfen Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen

Wenn Sie verletzt wurden oder einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen.
Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation genau zu analysieren und unterstützen Sie zuverlässig – außergerichtlich und vor Gericht.

Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch, damit wir Ihre Ansprüche gemeinsam prüfen können.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular.

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Recht - einfach erklärt!
Der Podcast von Dr. Helga Rettig-Strauss

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