Erbrecht & Vorsorgeberatung in Gänserndorf

Ruhe schaffen. Sorgen loswerden. Klarheit gewinnen.

Ein Todesfall bringt nicht nur Trauer, sondern oft auch Unsicherheit: Was passiert jetzt? Wer bekommt was? Wer entscheidet? Und wie lässt sich Streit in der Familie vermeiden?

Wir unterstützen Sie in dieser sensiblen Lebensphase mit Erfahrung, Klarheit und Menschlichkeit – und mit einem Ziel, das viele Mandant:innen zu uns führt:

Wir schaffen Ruhe, nehmen Sorgen und helfen Ihnen, wieder Luft zu bekommen – damit das Leben (und der Alltag) wieder planbar und lebenswert wird.

Mit unserer Kanzleitradition seit 1938 begleiten wir Sie in Gänserndorf persönlich, diskret und lösungsorientiert – bei Vorsorge, Testamenten, Verlassenschaften und Konflikten rund um Erbe und Pflichtteil.

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch – damit wir Ihre Situation gemeinsam ordnen und die nächsten Schritte klar festlegen können.

„Geht es Ihnen auch so?“ – typische Fragen, die wir täglich hören

Besitz und Vermögen sind oft auch mit Sorgen verbunden. Viele Menschen kommen zu uns mit Fragen wie:

  • Wie kann ich Streit im Falle meines Todes verhindern?

  • Wie kann ich meinen Nachkommen das zukommen lassen, was ihnen zusteht?

  • Wie kann ich jemanden enterben – und was ist dabei überhaupt möglich?

  • Muss jedes Kind oder mein Ehegatte etwas erhalten (Pflichtteil)?

  • Ich möchte meinen Lebenspartner absichern – was muss ich tun?

  • Was ist überhaupt vorhanden – und was ist es wert?

  • Muss ich mir Schenkungen zu Lebzeiten anrechnen lassen?

Wenn eine dieser Fragen für Sie Bedeutung hat: Sie müssen das nicht allein lösen. Oft bringt schon ein erstes Gespräch enorme Entlastung – weil aus Gedankenchaos ein Plan wird.

3 Fragen, die Sie sich jetzt stellen sollten

  1. Was ist Ihr Ziel? (Ruhe, Absicherung, Fairness, Konfliktvermeidung, klare Verteilung)

  2. Wann möchten Sie starten, um dieses Ziel zu erreichen?

  3. Wie lange überlegen Sie schon, Ihren Nachlass zu regeln?

Wer lange wartet, zahlt oft doppelt: mit Unsicherheit – und später mit Konflikten unter Angehörigen.

Wenn Sie sich seit längerem „eigentlich schon kümmern“ wollten: Melden Sie sich – wir machen daraus einen klaren nächsten Schritt.

Sicherheit. Klarheit. Verantwortung. Weitsicht.

Unsere 4 Leitprinzipien im Bereich Erbrecht

  • Sicherheit

    Sicherheit

    Wir schaffen rechtliche und emotionale Sicherheit, indem wir Strukturen schaffen, die Streit vermeiden und klare Rahmenbedingungen für alle Beteiligten definieren.

  • Klarheit

    Klarheit

    Erbrecht ist oft komplex. Wir erklären Zusammenhänge verständlich, zeigen Handlungsmöglichkeiten auf und übersetzen juristische Details in klare, nachvollziehbare Entscheidungen.

  • Verantwortung

    Verantwortung

    Bei erbrechtlichen Regelungen geht es um generationsübergreifende Verantwortung. Wir beraten sorgfältig, bedacht und unter Einbeziehung aller relevanten familiären und wirtschaftlichen Aspekte.

  • Weitsicht

    Weitsicht

    Gute erbrechtliche Planung denkt in die Zukunft. Wir unterstützen Sie bei Testamentsgestaltung, Übergaben und Nachfolgekonzepten, damit Sie Ihre Werte und Vermögensentscheidungen langfristig sichern.

Der entscheidende Unterschied

Testament oder gesetzliche Erbfolge

Testament bedeutet: Sie bestimmen zu Lebzeiten, wie Ihr Vermögen verteilt wird. Sie können Personen gezielt bedenken (auch mit einzelnen Gegenständen oder Geldbeträgen) – passend zu Ihrer Lebenssituation.

Gesetzliche Erbfolge bedeutet: Wenn kein Testament vorhanden ist, entscheidet das Gesetz. Für individuelle Wünsche ist dort wenig Platz – Änderungen sind meist nur möglich, wenn alle Beteiligten einverstanden sind.

Gerade weil die Formvorschriften streng sind, lohnt es sich, das nicht „irgendwie“ zu machen. Ein formal fehlerhaftes Testament kann im Ernstfall genau das Gegenteil bewirken: Streit, Verzögerung und Enttäuschung.

Wichtig zu wissen

Nicht nur Notare – auch Rechtsanwält:innen können hier für Sie da sein

Viele Menschen glauben, dass nur ein Notar Testamente errichten, aufbewahren oder Verlassenschaften abhandeln kann. In vielen Fällen können Erb:innen jedoch auch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens damit betrauen.

Wir erleben immer wieder Sätze wie:
„Wenn ich gewusst hätte, dass ich Testament und Vertrag auch bei Ihnen machen kann, wäre ich früher gekommen.“

Uns ist wichtig: Sie sollen sich dort gut aufgehoben fühlen, wo Vertrauen da ist. Und Sie sollen eine Begleitung bekommen, die nicht nur juristisch korrekt ist – sondern Ihnen spürbar Last abnimmt.

Verlassenschaftsverfahren

Entlastung, wenn Sie in einer schweren Zeit funktionieren müssen

Gerade nach einem Todesfall sind viele Menschen emotional überfordert – und gleichzeitig müssen Termine wahrgenommen, Entscheidungen getroffen und Unterlagen organisiert werden.

Wir unterstützen Sie dabei, Ansprüche zu klären, Fragen zu beantworten und Sie – wenn Sie das wünschen – auch im Verfahren zu vertreten. Typische Fragen in dieser Phase sind:

  • Was steht mir zu?

  • Habe ich etwas zu bekommen – oder muss ich etwas leisten?

  • Welche Schenkungen sind relevant?

  • Was ist an Vermögen vorhanden und was ist es wert?

Unser Ansatz ist hier sehr praktisch:
Vor dem Termin besprechen wir alles genau. Danach erhalten Sie eine schriftliche Zusammenfassung, damit Sie die nächsten Schritte in Ruhe setzen können.

Was wir mit Ihnen klären

Pflichtteil, Enterbung, Absicherung von Partner:innen

Viele Konflikte entstehen, weil Erwartungen nicht zu den rechtlichen Möglichkeiten passen. Deshalb klären wir mit Ihnen verständlich:

  • Pflichtteil: Wer ist pflichtteilsberechtigt und was bedeutet das konkret?

  • Enterbung: Was ist möglich – und was nicht? Welche Voraussetzungen sind nötig?

  • Lebenspartner absichern: Welche Gestaltung passt in Ihrer Situation wirklich (und hält auch dem Ernstfall stand)?

  • Schenkungen & Anrechnung: Wie können Zuwendungen zu Lebzeiten das spätere Erbe beeinflussen?

Ziel ist immer: Klarheit statt Vermutung – damit Konflikte gar nicht erst entstehen.

Vorsorgevollmacht, Erwachsenenvertretung, Patientenverfügung

Vorsorge, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können

Erbrecht ist oft eng mit Vorsorge verknüpft: Nicht nur „was passiert nach meinem Tod“, sondern auch: Was passiert, wenn ich zu Lebzeiten nicht mehr entscheiden kann?

Wir unterstützen Sie bei:

Auf Wunsch

Praktische Hilfestellung rund um den Alltag

Manchmal geht es nicht nur um Paragrafen, sondern um den Alltag, der organisiert werden muss. Gerade im Rahmen von Erwachsenenvertretung oder bei familiären Ausnahmesituationen unterstützen wir Sie auch bei der Koordination – z. B. durch Kommunikation und Organisation rund um:

  • Pflege und Betreuung

  • Reinigung / Unterstützung im Haushalt

  • Abstimmung und Organisation von Behördengängen

  • strukturierte Kommunikation mit relevanten Stellen

Wichtig: Wir prüfen mit Ihnen, was rechtlich möglich und sinnvoll ist – und welche Schritte Ihnen wirklich Entlastung bringen.

Das Erstgespräch

Das Erstgespräch: nicht kostenlos – aber oft der Moment, in dem es leichter wird

Beratung ist bei uns nicht gratis – weil wir Ihnen keine allgemeinen Aussagen geben, sondern echte Orientierung. Viele Mandant:innen sagen nach dem ersten Termin sinngemäß:
„Endlich weiß ich, was zu tun ist.“

Sie erhalten Klarheit über:

  • Ihre Möglichkeiten und sinnvolle Gestaltung

  • nächste Schritte und Prioritäten

  • Risiken, die häufig übersehen werden

  • realistische Wege, Streit zu vermeiden

Einfühlsam & lösungsorientiert.

Individuelle Beratung im Erbrecht

Erbrechtliche Entscheidungen betreffen oft das gesamte familiäre Umfeld. Deshalb legen wir großen Wert auf eine persönliche Beratung, die sowohl rechtliche Klarheit als auch menschliche Sensibilität verbindet.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei:

  • Testament erstellen/prüfen/aktualisieren

  • Gesetzliche Erbfolge vs. individuelle Gestaltung

  • Pflichtteil, Enterbung, Pflichtteilsverzicht

  • Lebenspartner absichern, Patchwork-Konstellationen

  • Verlassenschaftsverfahren & Vertretung

  • Schenkungen, Anrechnung, Übergaben/Übertragungen

  • Vorsorgevollmacht, Erwachsenenvertretung, Patientenverfügung

Wo möglich, fördern wir außergerichtliche Lösungen, um familiäre Konflikte zu reduzieren. Wenn eine gerichtliche Durchsetzung notwendig ist, vertreten wir Ihre Interessen engagiert und mit Blick auf das bestmögliche Ergebnis.

Jederzeit gerne für Sie da.

Kontakt

Wir freuen uns von Ihnen zu hören. Nutzen Sie die Möglichkeit und senden Sie uns eine Nachricht, wir rufen Sie gerne zurück.

+43 2282 / 2379
office@der-anwalt.at

RETTIG-STRAUSS Rechtsanwalts GmbH
Hauptstraße 13/1
2230 Gänserndorf

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Häufig gestellte Fragen

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