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  • Dr. Helga Rettig-Strauss

Testament oder doch gesetzliche Erbfolge?

Immer wieder kontaktieren mich Mandanten mit dem Wunsch für den Fall ihres Todes, Streit in der Familie verhindern zu wollen. Meines Erachtens ist das beste Mittel hierzu die Errichtung eines Testaments. Dabei sind sehr strenge formale Voraussetzungen zu erfüllen, da sonst das Testament ungültig ist. Es ist daher jedenfalls zu empfehlen rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Mein Ziel ist es in einem derartigen Gespräch zunächst h


erauszufinden was meinen Mandanten am Herzen liegt bzw. welche Sorge oder welcher Wunsch ihn dazu bewegt ein Testament errichten zu wollen. Im Anschluss ist es meine Aufgabe diesen Wunsch möglichst ident in eine rechtlich richtige Form zu bringen.

Es soll auf jeden Fall gewährleistet sein, dass mein Mandant, nach Abschluss der Angelegenheit weiß, dass er sein Bestmögliches dazu getan hat, um im Falle seines Todes Konflikte zu vermeiden. Ich stelle immer wieder fest, dass nach der Testamentserrichtung meine Klienten wesentlich entspannter wirken und froh sind dieses Thema abgeschlossen zu haben.

Das sich Beschäftigen mit dem eigenen Tod ist ein nicht sehr angenehmes Thema und ich weiß, dass es einer gewissen Überwindung bedarf sich dieser Thematik zu stellen. Ich empfehle es dennoch jedem


, der Sorge hat, dass seine Nachkommen, sein Partner oder sonstige Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte in Streit geraten könnten oder ohne Testament z.B. kein Dach mehr über dem Kopf haben.

Wichtig ist auch drauf hinzuweisen, dass immer jenes Testament gültig ist, welches zuletzt errichtet wurde. D. h. man kann dieses auf geänderte Lebenssituationen immer wieder entsprechend anpassen, was doch einen großen Unterschied zur gesetzlichen Erbfolge darstellt.

Gibt es kein Testament ist das Verlassenschaftsvermögen nach den gesetzlichen Regeln aufzuteilen, ohne, dass auf Wünsche des Erblassers eingegangen werden kann. Nur durch ein Erbteilungsübereinkommen könnte bei Übereinstimmung aller Erben von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden. Im Streitfall ist jedoch meistens gerade diese Zustimmung Aller eher unwahrscheinlich.

Gerne unterstütze ich und mein Team der Rettig-Strauss Rechtsanwalts GmbH Sie bei der Errichtung Ihres individuellen Testaments.


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